Info zum Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG)

image_print

Der Altersentlastungsbetrag wird Steuerpflichtigen gewährt, die vor Beginn des Kalenderjahres, in dem sie ihr Einkommen bezogen haben, das 64. Lebensjahr vollendet hatten. Bemessungsgrundlage ist der Arbeitslohn zuzüglich der positiven Summe aller übrigen Einkünfte (z.B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus Gewerbebetrieb), jedoch ohne Versorgungsbezüge und Einkünfte aus Leibrenten.

Die Höhe des Altersentlastungsbetrags ist vom Jahr abhängig, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahr folgt. Bei Erreichen der Altersgrenze vor dem Jahr 2005 beträgt der Altersentlastungsbetrag 40 %, maximal 1.908 €, der begünstigten Einkünfte. Bei Erreichen der Altersgrenze im Zeitraum von 2004 bis 2039 (neu: bis 2057) ist der Altersentlastungsbetrag gemäß der unten angeführten Tabelle zu ermitteln. Der einmal für den Steuerpflichtigen ermittelte Altersentlastungsbetrag bleibt für diesen bis zum Lebensende bestehen.

Beispiel: Vollendung des 64. Lebensjahres = 65. Geburtstag am 15.02.2018 = Altersentlastungsbetrag 19,2 % der begünstigten Einkünfte maximal 912 €.  

Abgeschmolzen wird der Prozentsatz zur Berechnung des Altersentlastungsbetrages wie auch der Höchstbetrag. Siehe hierzu die Tabelle gem. § 24 a EStG.

Mit dem Wachstumschancengesetz wird der anzuwendende Prozentsatz ab VZ 2023 nicht mehr in jährlichen Schritten von 0,8 Prozentpunkten, sondern von 0,4 Prozentpunkten verringert. Der Höchstbetrag sinkt ab dem Jahr 2023 um jährlich 19 € anstatt bisher 38 €.

Eintrittsjahr

Prozentsatz

maximal Eintrittsjahr Prozentsatz maximal Eintrittsjahr Prozentsatz maximal
2005 40,0 % 1.900 € 2024 13,60% 646 € 2043 6,00% 285 €
2006 38,4 % 1.824 € 2025 13,20% 627 € 2044 5,60% 266 €
2007 36,8 % 1.748 € 2026 12,80% 608 € 2045 5,20% 247 €
2008 35,2 % 1.672 € 2027 12,40% 589 € 2046 4,80% 228 €
2009 33,6 % 1.596 € 2028 12,00% 570 € 2047 4,40% 209 €
2010 32,0 % 1.520 € 2029 11,60% 551 € 2048 4,00% 190 €
2011 30,4 % 1.444 € 2030 11,20% 532 € 2049 3,60% 171 €
2012 28,8 % 1.368 € 2031 10,80% 513 € 2050 3,20% 152 €
2013 27,2 % 1.292 € 2032 10,40% 494 € 2051 2,80% 133 €
2014 25,6 % 1.216 € 2033 10,00% 475 € 2052 2,40% 114 €
2015 24,0 % 1.140 € 2034 9,60% 456 € 2053 2,00% 95 €
2016 22,4 % 1.064 € 2035 9,20% 437 € 2054 1,60% 76 €
2017 20,8 % 988 € 2036 8,80% 418 € 2055 1,20% 57 €
2018 19,2 % 912 € 2037 8,40% 399 € 2056 0,80% 38 €
2019 17,6 % 836 € 2038 8,00% 380 € 2057 0,40% 19 €
2020 16,0 % 760 € 2039 7,60% 361 € 2058 0,00% 0 €
2021 15,2 % 722 € 2040 7,20% 342 €
2022 14,4 % 684 € 2041 6,80% 323 €
2023 14,0 % 665 € 2042 6,40% 304 €

Stand Oktober 2023

Alle Links, Infos und Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Bei Erstellung der Texte haben wir uns bemüht, eine auch für Nichtsteuerfachleute verständliche Ausdrucksweise zu wählen. Dies geht teilweise zu Lasten einer am Gesetzeswortlaut orientierten Präzision. Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen werden. Bitte sprechen Sie über Konkretes mit dem Berater Ihres Vertrauens oder gerne auch mit uns.