Einkommensteuer

Beratung zur Minimierung und Optimierung der Einkommensteuer

Sie suchen das persönliche Beratungsgespräch, in dem alle Entscheidungen getroffen und die Ergebnisse verständlich präsentiert werden!

Sie möchten Ihre Daten nicht ungeprüft und ohne Rechtsschutz per EDV an die Finanzverwaltung senden („Wohnzimmer-Elster“)!

Sie möchten über Ihre steuerlichen Ansprüche detailliert informiert werden und diese mit professionellem Rat durchsetzen!

Die Gonze und Schüttler AG betreut überdurchschnittlich viele Einkommensteuermandate (ca. 1.500). Dies ist historisch bedingt, letztlich hat Herr Gonze im Jahre 1982 das erste EDV-gestützte Einkommensteuerberatungssystem für die steuerberatenden Berufe entwickelt.

Im Hause Gonze & Schüttler erfolgen Beratung und Auswertung grundsätzlich im gemeinsamen Dialog. Man sitzt sich gegenüber und spricht über Alles.

Alle relevanten Daten und Sachverhalte werden während des Beratungsgespräches erfasst und ausgewertet. Keine Angst, fehlende Belege und Informationen können nachgereicht werden, bis dahin wird mit geschätzten Werten gearbeitet oder es werden bestimmte Annahmen unterstellt. Mit dieser Methode wird sichergestellt, dass keine Informationen verloren gehen und wichtige Sachverhalte ergründet und festgehalten werden. Während des Beratungsgespräches werden bereits Ergebnisse präsentiert und besprochen. Nur im direkten Dialog können wir alle Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten und von Ihnen die notwendigen Informationen hierzu erhalten.

EDV gestützte interaktive Kontrollsysteme überwachen, dass offensichtliche Eingabefehler und Steuervergünstigungen, die sich aus der Logik der Eingaben ergeben, erkannt werden.  Wir prüfen Ihre Ansprüche auf kindbedingte Steuervergünstigungen, Eigenheimzulage, Investitionszulage, Wohnungsbauprämie, Sparzulage, Riesterrente und sonstigen Förderungen.

Soweit alle Belege und Informationen vorliegen, erhalten Sie am Ende des Beratungsgespräches die fertige Steuererklärung mit einer ausführlichen Berechnung und Erläuterungen hierzu. Ansonsten erfolgt eine erste vorläufige Berechnung.

Die Daten werden durch uns direkt an die Finanzverwaltung elektronisch übertragen. Das beschleunigt die Abwicklung und führt – erfahrungsgemäß – zu weniger Eingabefehlern und Rückfragen seitens der Finanzverwaltung.

Im Rahmen der Beratung und Ergebnispräsentation werden Steuervorausberechnungen, Vorjahresvergleiche, Veranlagungsalternativen und auf Wunsch auch eine Steuerplanung für die nächsten Jahre erstellt und besprochen. Sie erfahren Ihre Grenzsteuerbelastungen und die steuerlichen Auswirkungen Ihrer Vermögensentscheidungen zu Kapitalanlagen, Versicherungen und Immobilien.

In der Regel vereinbaren wir die Zustellungsvollmacht, so dass die Finanzverwaltung den Steuerbescheid direkt an uns zur Prüfung senden muss. Damit können Sie keine Frist versäumen. Natürlich erhalten Sie unverzüglich eine Kopie des von uns geprüften Bescheides zugesandt. Bei Abweichungen legen wir automatisch Einspruch ein und besprechen die weitere Verfahrensweise mit Ihnen.

Im Vorfeld zu Entscheidungen zum Immobilienerwerb, einer Kapitalanlage, einer Vermögensübertragung, einer Abfindungsregelung usw., finden Beratungsgespräche statt, die mögliche Gestaltungsalternativen ausloten und die steuerlichen Konsequenzen im Voraus berechnet. Auch diese Gespräche führen wir mit unseren Mandanten im gemeinsamen Dialog.

Alle Einkommensteuerberater der Gonze & Schüttler AG werden laufend geschult und sind damit immer auf dem aktuellen Stand.

Unsere Einkommensteuerberater sind auch die Ansprechpartner zu Fragen der privaten Vermögensbildung und der Altersvorsorge.

Beratungstermine finden im Normalfall nach vorheriger telefonischer Vereinbarung statt. Eine aktuelle Checkliste „Belege zur Einkommensteuerberatung“ können Sie hier abrufen.

Natürlich können Sie uns Ihre Unterlagen auch per Post, per E-Mail oder über DATEV Meine Steuern senden. Die Beratung kann dann auch telefonisch oder/und via Internet erfolgen. Sie können uns fehlende Belege per E-Mail übersenden.

 

Aus unseren Erfahrungen können wir Ihnen nicht empfehlen, Steuererklärungen selbst zu erstellen oder gar mit Hilfe der Finanzverwaltung erstellen zu lassen. Ohne fachlichen Rat und das Wissen um den richtigen Weg Ihre Steuervergünstigungen durchzusetzen, kann für Sie das Optimum nicht erreicht werden. Eine einmal an die Finanzverwaltung durchgereichte und für Sie nachteilige Information kann nicht revidiert werden.  Hier ist eine gewissenhafte Vertretung Ihrer Interessen im Vorfeld geboten. Die Finanzverwaltung hat die Aufgabe Steuern zu erheben und nicht zu vermeiden. Der Steuerberater hat den Auftrag zur Steuervermeidung/Steuerminimierung.

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