Steuerstreitigkeiten

Vertretung/Verteidigung in Steuerstreitigkeiten
  • Wir setzten Ihre berechtigten Ansprüche bei der Finanzverwaltung durch. Dies vom außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren bis zur Finanzgerichtsklage oder der Vertretung beim Bundesfinanzhof.
  • Wir stellen Anträge auf Änderung, Stundung oder Erlass von festgesetzten Steuern auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und vertreten diese vor der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten
  • Wir helfen Ihnen bei Schwierigkeiten mit hohen Steuerschulden durch Stellung von Anträgen und Erzielung von Vereinbarungen mit den Vollstreckungsstellen der Finanzbehörden
  • Wir verteidigen Sie in Bußgeldangelegenheiten

Die Steuerfachleute der Gonze & Schüttler AG verfügen über ein umfassendes Erfahrungspotential in der Führung von Rechtsbehelfsverfahren. Aufgrund der hohen Zahl an Einkommensteuermandaten und dem Vorhalten von Fachreferenten zu den einzelnen Rechtsgebieten (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Abgabenrecht), besteht ein besonderes Leistungsangebot zur Durchsetzung steuerlicher Ansprüche.

Im Jahresdurchschnitt werden ca. 100 Einspruchsverfahren von den Mitarbeitern der Gesellschaft geführt. Die Erfolgsquote liegt im außergerichtlichen Verfahren bei ca. 75 %. Finanzgerichtsverfahren vermeiden wir im Interesse unserer Mandanten. Im Fall der Fälle liegt unsere Erfolgsquote hier bei ca. 50 %.

Alle Steuerstrafsachen der vergangenen zehn Jahre konnten zur Zufriedenheit der Mandanten erledigt werden. Zu einer rechtskräftigen Verurteilung eines Mandanten wegen Steuerhinterziehung ist es in keinem der bisherigen Fälle gekommen. Finanzgerichtsverfahren und die Verteidigung in Steuerstrafsachen werden durch unsere Spezialisten in Kooperation mit Fachanwälten – soweit erforderlich – geführt. In Steuerstrafsachsen bestehen feste Kooperationen zu Fachanwälten und weiteren Rechtsexperten.

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