Die Grundsteuer nach der Grundsteuerreform wird erstmals für das Jahr 2025 festgesetzt.
Wie geht es jetzt nach Abgabe der Grundsteuererklärung weiter? In der Regel haben Sie vom Finanzamt zwei Bescheide mit der Post erhalten: den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid. Hier ist es wichtig, innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Bescheide zu prüfen, ob die Daten auch den selbst ermittelten Angaben entsprechen und sich keine Zahlendreher und Verwechselungen eingeschlichen haben. Andernfalls ist ein Einspruch oder ein Antrag auf Änderung zu stellen. Es sind jetzt schon in einigen Bundesländern aufgrund der unterschiedlichen Bewertungsverfahren Klagen zu der Zulässigkeit der Bewertungsverfahren erhoben worden. Hier kann man ggfs. unter Verweis auf die Klagen die Bestandskraft von Bescheiden hinauszögern, um sich alle Optionen offen zu halten. Dies ist aber immer im Einzelfall zu prüfen.
Weder der Grundsteuerwertbescheid und der Grundsteuermessbescheid enthalten eine Zahlungsaufforderung. Sie sind sogenannte Grundlagenbescheide, mit denen das Finanzamt Grundlagen für die Besteuerung feststellt. Die endgültige Festsetzung der Grundsteuer erfolgt durch die jeweilige Gemeinde, in welcher das bebaute oder unbebaute Grundstück liegt. Die Gemeinde erhält die Daten elektronisch über das ELSTER-Portal.
Was wird in den einzelnen Bescheiden geregelt? Im Grundsteuerwertbescheid wurden auf der Basis der vom Grundbesitzer übermittelten Daten der Grundsteuerwert des Grundbesitzes berechnet. Dieser Wert wurde dann in einem Grundsteuerwertbescheid festgestellt.
Im Grundsteuermessbescheid wird hingegen nun der ermittelte Grundsteuerwert mit der gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl multipliziert. Daraus entsteht der Grundsteuermessbetrag. Dieser wird dem Eigentümer des Grundstücks mit dem Grundsteuermessbescheid bekanntgegeben.
Im Grundsteuerbescheid von der Gemeinde wird abschließend der Messbetrag mit dem Multiplikator der Gemeinde multipliziert, um die endgültige Grundsteuer zu ermitteln. Der Multiplikator bzw. der Hebesatz soll durch die Gemeinde so gewählt werden, dass die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral ist. Dies bedeutet aber auch, dass sich für die einzelnen Steuerpflichtigen die Höhe der Grundsteuer sehr wohl ändern kann. Die Gemeinde versendet die Grundsteuerbescheide. Erst dann müssen Sie die neu ermittelte Grundsteuer zahlen.
Die Gemeinden erheben die Grundsteuer für alle in ihrem Gemeindegebiet liegenden Grundstücke. Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt durch die Städte und Gemeinden in der Regel jeweils zum Jahresanfang. Die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ist erstmalig ab dem 1.1.2025 zu zahlen.
Zu beachten ist, dass im Rahmen der Grundsteuerreform eine dritte Grundsteuerart – die sog. Grundsteuer C – eingeführt wird. Mit der Grundsteuer C kann zukünftig von Gemeinden für unbebaute und baureife Grundstücke ein höherer Hebesatz festgelegt werden. Damit möchte der Gesetzgeber Spekulationen mit Bauland erschweren und finanzielle Anreize schaffen, Wohnraum zu schaffen.
Stand 17.04.2023