Der Tätigkeitsbericht des Vereinsvorstands im gemeinnützigen Verein

Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit, d.h. die gewährten Steuervergünstigungen, sind (§ 59 AO):

1. Sich aus der Satzung, dem Satzungszweck ergibt, dass die Körperschaft (Verein, Stiftung u.a.) ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der § 52 AO verfolgt,

2. die Satzung den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrecht gem. §§ 53 – 57  AO entspricht, und

3. die tatsächliche Geschäftsführung muss diesen Satzungsbestimmungen entsprechen (§ 63 AO)

Mit Erhalt des Freistellungsbescheides wurde nur eine Feststellung für die Vergangenheit getroffen und bei einem neu gegründeten Verein nur die Feststellung, dass das Vorhaben (Satzung) den Auflagen des Gemeinnützigkeitsrechts entspricht.

Mit Abgabe der Steuererklärungen oder auf Anforderung der Finanzverwaltung erfolgt die Überprüfung, ob das Vorhaben auch tatsächlich so verwirklicht wurde.

Soweit der Verein hierzu keine explizite Stellungnahme abgibt oder er hierzu aufgefordert wird, stützt sich die Finanzverwaltung auf die Erkenntnisse aus den vorgelegten/angeforderten Unterlagen wie:

  1. den eingereichten Steuererklärungen
  2. der Einnahmen-/Ausgabenrechnung
  3. der Vermögensaufstellung
  4. dem Protokoll der Jahreshauptversammlung
  5. der Vereinshomepage
  6. der Vereinspresse

Bei einem Sportverein ist dies noch gut überschaubar, hier reicht als Nachweis meist der Programmplan/Trainingsplan, eine Aufzählung der einzelnen Sportgruppen und die Mitgliederzahl.

Bei einem Verein, der die Gesundheit, die Kultur, die Wissenschaft und Forschung, den Karneval oder einen sonstigen anderen gemeinnützigen Zweck gem. § 52 AO fördert, ist der Nachweis der tatsächlichen und ausschließlichen Erfüllung der gemeinnützigen Zwecke nach Satzung und Gesetz ungleich schwieriger.

Insoweit sollten die, an die Finanzverwaltung unaufgefordert übermittelten Unterlagen das Erforderliche enthalten und auf das Notwendigste beschränken. Alles andere führt zu arbeitsintensiven Rückfragen und regt erfahrungsgemäß die Phantasie der Finanzverwaltung im nicht gewünschten Maße an.

Gliederungsbeispiel zum Jahresabschluss:

Rechenschaftsbericht mit Aufwands- und Ertragsrechnung

für das Jahr 2012 und Vermögensaufstellung auf den 31.12.2012

  • Allgemeine Infos zum Zweck des Vereins, zur Mitgliederentwicklung und sonstigen erklärungsbedürftigen Sachverhalten
  • Sachlicher und Präziser Bericht des Vorstands und ggf. Ressortleiter zum Satzungszweck und wie dieser im Berichtsjahr verwirklicht wurde. Bericht über die Aktivitäten im Jahr (evtl. tabellarisch mit Erläuterungen und je nach Dimension mehr oder weniger ausführlichen Informationen, die die Erfüllung des Vereins-/Satzungszwecks veranschaulichen.
  • Aufwands- und Ertragsrechnung mit Erläuterungen zu den einzelnen Aufwands- und Ertragspositionen
  • Vermögensaufstellung mit Erläuterungen zu den einzelnen Aktiva/Passiva und ggf. einer Mittelverwendungsrechnung
  • Beschluss zur Mittelverwendung mit den Informationen zur Einstellung in die Rücklagen und der Rücklagenentwicklung.

 

Stand 14. 5.2013

Dieter P. Gonze, Steuerberater