Tagesmütter – Einnahmen aus der Betreuung von Kindern

Alle Tagespflegepersonen müssen die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und von der Art (privat oder öffentlich) der Einnahmen. Damit müssen auch Tagesmütter oder  Tagesväter, die vom Jugendamt oder von der Gemeinde bezahlt werden, die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern.

Die Tagesmutter erzielt Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gem. § 18 Abs.1 Nr 1 EStG.

Steuerpflichtig ist der Gewinn, d.h. die Ausgaben sind von den Einnahmen abzuziehen.
Typische Ausgaben sind:
Nahrungsmittel, Ausstattungsgegenstände (Mobiliar), Beschäftigungsmaterialien, Fachliteratur, Hygieneartikel, Miete und Betriebskosten der zur Kinderbetreuung genutzten Räumlichkeiten, Kommunikationskosten, Weiterbildungskosten, Beiträge für Versicherungen, soweit unmittelbar mit der Tätigkeit im Zusammenhang stehend, Fahrtkosten und Freizeitgestaltungsaufwendungen für die Betreuten.

Um den Buchhaltungsaufwand hierzu reduzieren, kann anstatt der Einzelaufwendungen eine Betriebskostenpauschale von 300 € (ab 2023 = 400 €) angesetzt werden. Die Pauschale bezieht sich auf eine Betreuungszeit von acht Stunden (Vollzeitkind) und mehr pro Kind und Tag. Bei weniger Stunden verringert sie sich anteilig (40 Wochenstunden / 8 Stunden je Tag / 20 Tage je Monat).

Siehe: BMF zur Ertragsteuerlichen Behandlung vom 11.11.2016  – IV C 6 – S 2246/07/10002
BMF-Schreiben v. 06.04.2023 – IV C 6 – S 2246/19/10004 :004 (Ertragsteuerliche Behandlung der Kindertagespflege)

Aufteilung pauschale Betriebsausgaben bei einer Tagesmutter bis 2022
je Monat bei einer 40 Stunden-Woche je Kind!
je Tag Tage je Woche
Stunden je Tag 1 Tag 2 Tage 3 Tage 4 Tage 5 Tage
1 7,50 € 15,00 € 22,50 € 30,00 € 37,50 €
2 15,00 € 30,00 € 45,00 € 60,00 € 75,00 €
3 22,50 € 45,00 € 67,50 € 90,00 € 112,50 €
4 30,00 € 60,00 € 90,00 € 120,00 € 150,00 €
5 37,50 € 75,00 € 112,50 € 150,00 € 187,50 €
6 45,00 € 90,00 € 135,00 € 180,00 € 225,00 €
7 52,50 € 105,00 € 157,50 € 210,00 € 262,50 €
8 60,00 € 120,00 € 180,00 € 240,00 € 300,00 €
Beispiel:
Die Tagesmutter beaufsichtigt an 5 Tage je Woche
a) Kind Patrick drei Stunden 3 112,50 €
b) Kind Oliver sechs Stunden 6 225,00 €
c) Kind Maximilian sechs Stunden 6 225,00 €
Summe Betriebskostenpauschale je Monat: 562,50 €
Aufteilung pauschale Betriebsausgaben bei einer Tagesmutter ab 2023
je Monat bei einer 40 Stunden-Woche je Kind!
je Tag Tage je Woche
Stunden je Tag 1 Tag 2 Tage 3 Tage 4 Tage 5 Tage
1 10,00 € 20,00 € 30,00 € 40,00 € 50,00 €
2 20,00 € 40,00 € 60,00 € 80,00 € 100,00 €
3 30,00 € 60,00 € 90,00 € 120,00 € 150,00 €
4 40,00 € 80,00 € 120,00 € 160,00 € 200,00 €
5 50,00 € 100,00 € 150,00 € 200,00 € 250,00 €
6 60,00 € 120,00 € 180,00 € 240,00 € 300,00 €
7 70,00 € 140,00 € 210,00 € 280,00 € 350,00 €
8 80,00 € 160,00 € 240,00 € 320,00 € 400,00 €

Beispiel: Die Tagesmutter beaufsichtigt an fünf Tagen je Woche

a) Kind Patrick drei Stunden 3 150,00 €
b) Kind Oliver sechs Stunden 6 300,00 €
c) Kind Maximilian sechs Stunden 6 300,00 €
Summe Betriebskostenpauschale je Monat: 750,00 €

Gemäß BMF-Schreiben ist für Leerplätze, also bereitgehaltene Plätze, die zeitweise nicht besetzt sind, eine Ausgabenpauschale von mtl. 40 € (ab 2023: 50 €) je Platz ansetzbar. Der Betrag ist ggf. zeitanteilig zu kürzen. Hierbei wird ein Monat mit 20 Arbeitstagen zu Grunde gelegt.

Stand April 2023