Existenzgründer: Erste Prüfsteine

    • Unternehmerprofil
    • Geschäftsidee
    • Rechtliche Voraussetzungen

Unternehmerprofil

Viele Menschen sind als Unternehmer weniger geeignet. Andere verfügen über typische Unternehmereigenschaften, obwohl sie vielleicht im Angestelltenverhältnis tätig sind. Häufig liegen die Ursachen für Unternehmenspleiten im Fehlen von Unternehmereigenschaften bei der Unternehmensführung. Es handelt sich hier eher um Unterlasser als Unternehmer.

Das Vorhandensein oder Fehlen von typischen Unternehmereigenschaften, sagt nichts über die charakterliche oder fachliche Qualität eines Menschen aus. Unternehmereigenschaften gehören einfach zu den wichtigsten Erfolgsfaktoren für das Vorhaben „Unternehmen“. Unternehmer denen diese Eigenschaften gänzlich fehlen, haben bei der Verwirklichung ihrer Unternehmensziele schlechte Erfolgsaussichten.

Der Unternehmer trägt die Initiative und das Risiko zu seinem Vorhaben. Folgende Eigenschaften sollten hier bejaht werden:

  • Kreativität

  • Entscheidungsfähigkeit / Entscheidungsfreudigkeit

  • Kontakt- / Kommunikationsfähigkeit

  • Führungsfähigkeit + Durchsetzungsvermögen

  • Risikobereitschaft und Verantwortungsbewusstsein

  • Hohe physische und psychische Belastbarkeit

Zusätzlich ergeben sich – aus dem spezifischen Berufsbild bestimmte – besondere Anforderungen für das  Vorhaben/Unternehmen:

  • Fachkenntnisse und Berufserfahrung

    • Grundausbildung und Zusatzqualifikation im Geschäftsfeld des Gründungsvorhabens

    • Erfüllung der gesetzliche geforderten fachlichen Voraussetzungen

      • Beispiele: Meisterprüfung, notwendiger Berufsabschluss, Sachkundenachweise, Personenbeförderungsschein, Gesundheitszeugnis etc.

    • Branchenkenntnisse und Berufserfahrung

    • Ausreichende kaufmännische Kenntnisse

    • Führungserfahrung

Fehlende Fachkenntnisse können u.U. noch vor der Gründung durch den Besuch von Seminaren etc. nachgeholt werden.

Spezielle Gründerseminare bieten die Berufskammern, Banken, Volkshochschulen u.a. Institutionen an.

Geschäftsidee

Am Anfang steht die Idee oder eine Vision.  Der Unternehmer möchte die Gesellschaft mit seinen Leistungen erfreuen und hierbei Geld verdienen. Der Verdienst soll seine wirtschaftliche Existenz sichern.

Nicht jede Geschäftsidee führt zu einer Existenzsicherung. Dieses Ziel muss aber kurz- bis mittelfristig erreicht werden.

Im Rahmen einer groben Machbarkeitsstudie wird das Vorhaben auf seine „Machbarkeit“, dies bedeutet auf Plausibilität und langfristige Gewinnerzielungsmöglichkeit hin geprüft. Kommt es hier zu einem positiven Ergebnis, erfolgen weitere Detailberechnungen und Planungen.

Wird ein bestehendes gut eingeführtes Unternehmen von einem Branchenfachmann übernommen, oder handelt es sich um eine Neugründung mit einer gänzlichen neuen Markt- und Produktidee? Die Unterschiede sind gewaltig und die Vorgehensweisen bei der Erstellung des Gründungskonzepts unterscheiden sich erheblich voneinander.

Der denkbar einfachste Fall:

Der zukünftige Unternehmer ist gelernte Kfz-Mechaniker, 28 Jahre alt und hat gerade mit Erfolg die Meisterprüfung zum Kfz-Meister abgelegt. Seine familiären und finanziellen Verhältnisse sind geordnet. Ein kleines Startkapital hat er sich erspart (oder bei den Verwandten eingesammelt). Er erfreut sich bester Gesundheit, ist kreativ und arbeitet gerne.

Diesem Gründer wird der Erwerb eines eingeführten Autohauses angeboten. Das Unternehmen befindet sich ebenso in guten wirtschaftlichen Verhältnissen und bietet ausreichende Zukunftsperspektiven. Der Verkäufer möchte sich zu Ruhe setzen und hat keine eigenen Nachkömmlinge die an der Fortführung der Firma interessiert sind. Gerne ist er bereit einige Zeit begleitend mitzuarbeiten.

Der vorliegende Fall ist sicherlich häufig anzutreffen. Hier gilt es für den Berater den Gründer zum Unternehmer zu führen und zu begleiten. Nachdem die persönlichen und berufsrechtlichen Voraussetzungen positiv geklärt wurden, ist das zu erwerbende Unternehmen zu bewerten und der Kaufpreis zu ermitteln bzw. mit dem Verkäufer auszuhandeln. Zeitgleich erfolgt die Aufstellung eines Investitions- und Finanzierungsplans und die Einarbeitung in eine Umsatz-, Kosten- und Ertragsplanung für die ersten 3 Jahre. Der Kapitalbedarf wird an Hand des Liquiditätsplans ermittelt und das ganze Vorhaben mit Eigen- und Fremdkapital durchfinanziert.

Natürlich hilft hier die Erfahrung der Unternehmensberater. Es werden Vereinbarungen mit dem Verkäufer, mit Arbeitnehmer, mit Banken, mit Lieferanten und sonstigen Institutionen getroffen.

Aber auch hier, beim einfachsten Fall, ist leicht zu erkennen, welche Vielzahl von Einzelschritten notwendig sind, um den gewünschten Erfolg sicherzustellen. Ohne die Hilfe eines erfahrenen Beraters wird der Gründer bereits hier u.U. erhebliche Mehrkosten durch Fehlentscheidungen verkraften müssen.

Katalog denkbarer Einzelschritte:

  • Bewertung des zu erwerbenden Betriebes
  • Erstellung nachfolgenden Zahlen- und Berichtsmaterials unter Einrechnung der Unternehmenskaufes und sonstiger übernahmebedingter Veränderungen
    • Investitionsplanung
    • Umsatzplanung
    • Kostenplanung
    • Ertragsplanung
    • Liquiditätsplanung
  • Bericht zum Gründungsvorhaben
  • Präsentation des Vorhabens bei den finanzierenden Banken zur Erlangung von Krediten und Fördermitteln

Der Pionier unter den Gründern:

Sie haben eine Idee für eine neues Produkt oder ein Dienstleistungsangebot! Markterfahrungen oder sonstige verlässliche Erfahrungswerte liegen nicht vor. Hier gilt es u.U. große Chancen zu Nutzen, erhebliche Risiken zu reduzieren oder eine große Pleite zu vermeiden.

Hier ein Katalog denkbarer zusätzlicher Prüffelder:

  • Marktanalyse, Markterschließung
  • Standortanalyse
  • Aufbau- und Ablauforganisation des Unternehmens
  • Gründungs- und Anlauffinanzierung

Dies neben den Einzelschritten die bereits bei dem s.g. einfachsten Fall durchzuführen sind.

Rechtliche Voraussetzungen

Oft reicht nicht die einfache Anmeldung eines Gewerbes beim Gewerbeamt, sondern der Gesetzgeber knüpft die Gewerbeerlaubnis oder die Erlaubnis zur Berufsausübung an die Erfüllung einer Vielzahl von Bedingungen. Dies im Wesentlichen zum Schutz der Allgemeinheit.

Leider steht hier keine Zentralstelle zur Verfügung. Vielmehr muss berufsspezifisch geprüft werden, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind.

Auch können Wettbewerbsverbote in Vereinbarungen mit dem bisherigen Arbeitgeber des Gründers hinderlich sein (Beispiel: Handelsvertreter).

Zunächst ist zu prüfen welche rechtlichen Voraussetzungen an die Ausübung des Berufes oder den Betrieb des Gewerbes geknüpft werden. Auskünfte hierüber erteilen die berufsständischen Kammern, die Berufsverbände und das örtliche Gewerbeamt. Natürlich hilft hier die einschlägige Erfahrung aus der Unternehmensberatung, um Versäumnisse zu vermeiden.

Hier eine ungeordnete Aufzählung wichtiger Prüffelder und Anlaufstellen:

  • Gewerbeamt / Ordnungsamt / Stadtsteueramt
    • Gewerberechtliche An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbebetriebes
    • Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb von Gaststätten etc..
  • Gewerbeaufsichtsamt
    • Erteilt die Genehmigungen für bestimmte genehmigungspflichtige Tätigkeiten wie z.Bsp. Makler/Bauträger, Kreditvermittler, Fahrschulen, etc..
  • Kammern als berufsständische Eigenverwaltungen
    • Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Rechtsanwaltskammer, Steuerberaterkammer, Ärztekammer u.s.w.
  • Finanzamt (Wohnsitzfinanzamt / Betriebsstätten-Finanzamt)
    • Anzeige der Aufnahme einer selbständigen / freiberuflichen Tätigkeit zur Erteilung einer Steuernummer und Festsetzung der zu leistenden Steuervorauszahlungen
  • Arbeitsamt
    • Erteilung einer Betriebsnummer zur Beschäftigung von Arbeitnehmern
  • Amtsgericht / Handelsregister
    • Zur Eintragung der Kaufleute in das Handelsregister nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches