Immobilien in der GmbH

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Bei nachfolgenden Überlegungen geht es nicht um das selbst genutzte Eigenheim, sondern um Immobilien die zum Zwecke der eigenbetrieblichen Nutzung, der Erzielung von Mieteinkünften und/oder des gezielten Vermögensaufbaus angeschafft werden sollen.

Die Frage, ob Immobilien in einer GmbH gehalten werden sollen und dies per Saldo vorteilhaft ist, kann allgemein nicht beantwortet werden. Es kommt auf den Einzelfall an. Viele Dinge sprechen dafür, viele Dinge können dagegen sprechen. In der Praxis sind immer wieder besonders gelungene und besonders misslungene Fallkonstellationen anzutreffen. Hier ist der Rat eines erfahrenen Beraters gefordert der mit den Gegebenheiten des Beratenden bestens vertraut ist.

Starten wir mit der Frage, was spricht dafür oder dagegen eine GmbH zu gründen mit der Absicht über diese eine Immobilie zu erwerben.

Vorteile (soweit man diese im Einzelfall nutzen kann)!

Vorteil des schnelleren Vermögensaufbaus und der Entschuldung: Gewinne der GmbH führen auf der Ebene der GmbH zu einer maximalen Steuerbelastung von ca. 30%. Handelt es sich um eine reine private Vermögensverwaltung kann durch eine entsprechende Antragstellung die Befreiung von der Gewerbesteuer erreicht und damit die Steuerbelastung auf ca. 15% gemindert werden. Dies ist gegenüber einer Grenzsteuerbelastung von 42% und mehr bei Privatpersonen bei ertragsfähigen Immobilien ein deutlicher Vorteil und führt zu einem deutlich schnelleren Vermögensaufbau und einer höheren Kapitaldienst- und Investitionsfähigkeit. Bei ganz oder teilweise fremdfinanzierten Immobilien ist somit eine deutlich schnellere Entschuldung möglich. Die Darlehenslaufzeiten sind kürzer und können zu besseren Zinskonditionen vereinbart werden.

Nachteile (soweit diese im Einzelfall bedeutsam sind)!

Gewinnmitnahmen

Grunderwerbsteuerpflicht

Veräußerungsgewinn ist immer steuerpflichtig

Stand 2.8.2016

Dieter P. Gonze, Steuerberater

Alle Links, Infos und Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Bei Erstellung der Texte haben wir uns bemüht, eine auch für Nichtsteuerfachleute verständliche Ausdrucksweise zu wählen. Dies geht teilweise zu Lasten einer am Gesetzeswortlaut orientierten Präzision. Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen werden. Bitte sprechen Sie über Konkretes mit dem Berater Ihres Vertrauens oder gerne auch mit uns.