Buchhaltung

Rechnungswesen / Buchhaltung:

Wir machen nur das – was Sie selbst nicht leisten können!

Dies von der Hilfe zur Selbsthilfe bis zur vollständigen Erledigung aller Arbeiten!

Es beginnt mit der Beratung zur Einrichtung eines leistungsfähigen Rechnungswesens. Je nach den Erfordernissen und Möglichkeiten des Unternehmens können die notwendigen Arbeiten im Unternehmen oder in der Steuerkanzlei durchgeführt werden.

Von der einfachen Buchhaltung bis zur ausgefeilten Kostenstellenrechnung (Projekt- / Baustellenabrechnung) reicht das Leistungsspektrum.

Wir machen Ihr Rechnungswesen zu einem zeitnahen und aussagekräftigen Entscheidungsinstrument.

Als Mandant haben Sie die Wahl, ob Sie selbst buchen oder ob unsere Mitarbeiter buchen! Ob die Auswertungen auf Ihrem PC oder in unserer Kanzlei oder sogar gleichzeitig im Betrieb und der Kanzlei erfolgen. Im Zeitalter des Internets sind hier alle Varianten denkbar. Beispielsweise könnten Sie die Bankbewegungen (Onlinebanking) und Rechnungsaus- und -eingänge selbst verbuchen. Diese Vorgänge werden ohnehin von Ihnen „in die Hand“ genommen. Die restlichen Arbeiten erledigen dann wir für Sie.

Die monatlichen Auswertungen werden gemeinsam besprochen und die Konsequenzen hieraus erörtert.

Die Buchhaltung wird so eingerichtet, dass die Ergebnisse hieraus für Ihre Kalkulation und Finanzplanung direkt verwertbar sind.

Wir schulen Sie im Umgang mit den laufenden Auswertungen aus der Buchhaltung. Wir schaffen Auswertungen die für Sie lesbar und verwertbar und damit von großem Nutzen sind.

  • Wir arbeiten mit Ihrer – bereits vorhandenen – Softwarelösung!
  • Wir beraten Sie zur Einführung erprobter Softwarelösungen!
  • Wir informieren Sie über den Einsatz der als „Unternehmensstandard“ zu bezeichnenden DATEV-Lösung!
    z.B. hier „DATEV Unternehmen online“

Unsere Branchenerfahrung führt zum Know-how-Transfer in Ihren Betrieb.

Leistungsumfang Standardbuchhaltung:

– Belegannahme (Gespräch mit Mandatsverantwortlichen / Buchhalter)

– Check (Bearbeitung / Klärung Buchungsprotokoll Vormonat)

– Verbuchung der Belege (je nach Vereinbarung)

– Kontenabstimmung / interne Prüfvorgänge

– Auswertungscheck (BWA – Plausibilisierung etc. nach G&S Checkliste)

– Übergabe der Belege (Mandantengespräch soweit erforderlich)

– evtl. Nachbearbeitung nach Klärung / Mandanteninfo

Fazit: eine ordentliche und aussagekräftige Monatsbuchhaltung ermöglicht zeitnah erforderliche unternehmerische Entscheidungen zu treffen. Wir unterstützen Sie dabei mit unserem kanzleispezifischen Know-how!

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