Nicht nur im Erbfall, also beim Tod eines Angehörigen/Verwandten, sondern im Rahmen der strategischen Vorfeldberatung sind wir für unsere Mandanten aktiv.
Die Beratung zur Erbschaft-/Schenkung-Steuer oder der Vermögensnachfolge erfordert zwingend Know-how aus dem Zivilrecht und dem Steuerrecht. Was zivilrechtlich logisch und konsequent erscheinen mag, kann steuerlich ein „Schreckenszenario“ mit hohen finanziellen Belastungen darstellen. Allein schon aus diesem Grunde gebietet die Beratung hier eine enge Zusammenarbeit zwischen Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren. Hier arbeiten wir als Steuerberater gerne mit dem Rechtsanwalt/Notar Ihres Vertrauens zusammen. Im übrigen stehen uns hier im Erbrecht versierte Rechtsanwälte/Notare zur Verfügung.
Unsere Erbschaft-Steuerspezialisten verfügen über einschlägige Erfahrung in Erbschaftsteuerangelegenheiten und werden laufend geschult.