Wie erfolgt die Besteuerung, wenn dem Unternehmer/Arbeitnehmer mehrere Betriebsfahrzeuge zur privaten Nutzung zur Verfügung stehen?
Gehören gleich mehrere Fahrzeuge zum Betriebsvermögen, so ist der private Nutzungsanteil, nach den gleichen Regeln wie für ein Fahrzeug, auch für die übrigen Fahrzeuge zu ermitteln. Bei Anwendung der !%-Regelung bedeutet dies auch die mehrfache Anwendung dieser Pauschalierung auf die verschiedenen Fahrzeuge. Dies wurde vom Bundesfinanzhof mit Urteil v. 9.3.2010 – VIII R 24/08 bestätigt. Auch wenn der Unternehmer zeitgleich immer nur mit einem Fahrzeug fahren kann, verursachen die übrigen Fahrzeuge dennoch fixe Kosten. Voraussetzung ist allerdings, dass alle Fahrzeuge dem Unternehmer / Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung zur Verfügung stehen. Für die Ermittlung der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gilt die widerlegbare Vermutung, dass der Unternehmer jeweils das Fahrzeug mit dem höchsten Listenpreis nutzt. Im Beispielfall ist u.U. ebenso die Führung eines Fahrtenbuches die finanzielle günstigere Lösung.