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GONZE & SCHÜTTLER - DIE BERATER AG
WIRTSCHAFTSBERATUNG   STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
LEIPZIG - DÖBELN - NIDDERAU

Die nachfolgenden Links, Infos + Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Bei Erstellung der Texte haben wir uns bemüht, eine auch für Nichtsteuerfachleute verständliche Ausdrucksweise zu wählen. Dies geht teilweise zu Lasten einer am Gesetzeswortlaut orientierten Präzision. Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen werden. Bitte sprechen Sie über Konkretes mit dem Berater Ihres Vertrauens oder gerne auch mit uns.

Tipps und Infos - Arbeitnehmer

Reisekostenpauschbeträge Inland 2023

1. Doppelte Haushaltführung 

1.1. Kilometersätze

       Erste Hin- und letzte Rückfahrt: km-Sätze à „dienstlich“
       Wochenheimfahrt: Entfernungspauschale: 0,30 € 1.-20. Kilometer und 0,38 € ab dem 21. Kilometer und unbegrenzt; 
       Statt Heimreise: 15 Minuten Telefonat/Woche

1.2. Verpflegung                            

        Für maximal 3 Monate:                   28 € pro Kalendertag; 

        Für mindestens 8 Stunden:             14 € 

        An- und Abreisetag                       14 €  

1.3. Zweitwohnung

Bei eigenem Hausstand zeitlich unbegrenzt laut Nachweis (nicht überhöht!) oder pauschal durch Arbeitgeber für die ersten 3 Monate 20 €, dann 5 € je tatsächlicher Übernachtung.

  

2. Kilometersätze 

2.1. Motorrad u.a.   - dienstlich -

Je gefahrenen Kilometer Motorrad/-roller:   0,20 €
Je gefahrenen Kilometer Moped/Mofa:         0,20 €
Je gefahrenen Kilometer Fahrrad:                 0,00 €

2.2. Pkw    - dienstlich -

Je gefahrenen Kilometer 0,30 €          

2.3. Wohnung und Arbeitsstätte

Entfernungspauschale (verkehrsmittelunabhängig): 0,30 € 1.bis 20. Kilometer, 0,38 € ab 21. Kilometer
Für den eigenen Pkw unbegrenzt, sonst max. 4.500 € oder Fahrkarte. 

3. Sachbezüge

  • Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten (max. 40 € je Essen): Sachbezugswert für Frühstück 2,00 €, Mittag-/Abendessen je 3,80 € (Gilt auch im Ausland)

4. Übernachtung        - dienstlich -

  • Gemäß Einzelnachweis ggf. abzüglich 5,60 € für Frühstück oder pauschale Erstattung durch Arbeitgeber mit 20 €
  • Mehrtägige Reisen: Wahlmöglichkeit pro Tag - auch Ausland!

  

5. Verpflegungsmehraufwand  

5.1. Ohne Übernachtung

Abwesenheitszeiten werden dem Tag der überwiegenden Abwesenheit zugerechnet, wenn die Tätigkeit nach 16.00 Uhr begonnen und vor 8 Uhr am nächsten Kalendertag beendet wird.

5.2. pro Kalendertag

  • Abwesenheit mindestens 8 Stunden:                                     14 €
  • An- und Abreisetag:                                                              14 €
  • Abwesenheit eines vollen Kalendertages = 24 Stunden:         28 €  

Einzelnachweis: Vorsteuerabzug für Übernachtung und Verpflegung unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

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Aktualisiert (07. März 2023)

 

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