GONZE & SCHÜTTLER - DIE BERATER AG
WIRTSCHAFTSBERATUNG STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
LEIPZIG - DÖBELN - NIDDERAU
Die nachfolgenden Links, Infos + Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Bei Erstellung der Texte haben wir uns bemüht, eine auch für Nichtsteuerfachleute verständliche Ausdrucksweise zu wählen. Dies geht teilweise zu Lasten einer am Gesetzeswortlaut orientierten Präzision. Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen werden. Bitte sprechen Sie über Konkretes mit dem Berater Ihres Vertrauens oder gerne auch mit uns.
Tipps und Infos - Arbeitnehmer |
Reisekostenpauschbeträge Inland 2023
1. Doppelte Haushaltführung
1.1. Kilometersätze
Erste Hin- und letzte Rückfahrt: km-Sätze à „dienstlich“
Wochenheimfahrt: Entfernungspauschale: 0,30 € 1.-20. Kilometer und 0,38 € ab dem 21. Kilometer und unbegrenzt;
Statt Heimreise: 15 Minuten Telefonat/Woche
1.2. Verpflegung
Für maximal 3 Monate: 28 € pro Kalendertag;
Für mindestens 8 Stunden: 14 €
An- und Abreisetag 14 €
1.3. Zweitwohnung
2. Kilometersätze
2.1. Motorrad u.a. - dienstlich -
Je gefahrenen Kilometer Motorrad/-roller: 0,20 €
Je gefahrenen Kilometer Moped/Mofa: 0,20 €
Je gefahrenen Kilometer Fahrrad: 0,00 €
2.2. Pkw - dienstlich -
Je gefahrenen Kilometer 0,30 €
2.3. Wohnung und Arbeitsstätte
Entfernungspauschale (verkehrsmittelunabhängig): 0,30 € 1.bis 20. Kilometer, 0,38 € ab 21. Kilometer
Für den eigenen Pkw unbegrenzt, sonst max. 4.500 € oder Fahrkarte.
3. Sachbezüge
- Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten (max. 40 € je Essen): Sachbezugswert für Frühstück 2,00 €, Mittag-/Abendessen je 3,80 € (Gilt auch im Ausland)
4. Übernachtung - dienstlich -
- Gemäß Einzelnachweis ggf. abzüglich 5,60 € für Frühstück oder pauschale Erstattung durch Arbeitgeber mit 20 €
- Mehrtägige Reisen: Wahlmöglichkeit pro Tag - auch Ausland!
5. Verpflegungsmehraufwand
5.1. Ohne Übernachtung
5.2. pro Kalendertag
- Abwesenheit mindestens 8 Stunden: 14 €
- An- und Abreisetag: 14 €
- Abwesenheit eines vollen Kalendertages = 24 Stunden: 28 €
Einzelnachweis: Vorsteuerabzug für Übernachtung und Verpflegung unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Aktualisiert (07. März 2023)