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Die nachfolgenden Links, Infos + Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Bei Erstellung der Texte haben wir uns bemüht, eine auch für Nichtsteuerfachleute verständliche Ausdrucksweise zu wählen. Dies geht teilweise zu Lasten einer am Gesetzeswortlaut orientierten Präzision. Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen werden. Bitte sprechen Sie über Konkretes mit dem Berater Ihres Vertrauens oder gerne auch mit uns.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Finanzministerium Hessen hat Hilfsmaßnahmen online gestellt und diese konkretisiert.Für Sachsen werden bisher nur allgemein die vom Bund verabschiedeten Maßnahmen erwähnt.
Die hessischen Maßnahmen sollten daher analog gelten. Im Zweifel sollten in Sachsen die gleichen Anträge gestellt werden.

Für Hessen: https://finanzen.hessen.de/

Für Sachsen: https://www.smf.sachsen.de/

Konkretisierung der steuerliche Hilfen (in Hessen):

Zu den konkreten steuerlichen Soforthilfen für Hessen wird ausgeführt, dassden hessischen Unternehmen, darunter fallen auch Freiberufler und sehr kleine Unternehmen, eine vorübergehende Liquiditätsspritze gewährt werden soll. Dazu sollen Unternehmen in der aktuellen Corona-Krise die geleisteten Sondervorauszahlungen (1/11) für die Dauerfristverlängerung bei der Abgabe der monatlichen Umsatzsteuer auf Antrag auf ‚Null‘ herabgesetzt werden. Anschließend erhalten die Unternehmen die bereits gezahlte Steuervorauszahlung erstattet, sofern sie nicht mit anderen Zahllasten zu verrechnen ist. Dies ist mit formlosem Antrag oder am besten über ELSTER möglich.

Darüber hinaus werden auf Antrag der Steuerpflichtigen bis zum 31. Dezember 2020 bereits fällige oder fällig werdende Steuerzahlungen zinsfrei gestundet, soweit die Forderungen aufgrund finanzieller Probleme in Folge des Corona-Virus nicht geleistet werden können. Anträge auf Stundung sind bis zum 31. Dezember 2020 bei den zuständigen Finanzämtern zu stellen und können sich auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer beziehen. Darüber hinaus kann auf Antrag auch die Höhe der individuellen Vorauszahlung angepasst werden.

Zudem können bei den Finanzämtern auch Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer gestellt werden. Die Anpassung der Vorauszahlungen bei der Gewerbesteuer und die Stundung von Gewerbesteuern erfolgt auf Antrag durch die Gemeinden vor Ort. Die Gemeinde ist an ‎den ‎Bescheid des Finanzamts gebunden und wird ‎die ‎Gewerbesteuervorauszahlung anpassen.

Bei unmittelbar Betroffenen wird außerdem dem Grundsatz nach bis zum Ende des Jahres von Seiten der Steuerverwaltung auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet. Dies betrifft beispielsweise mögliche Kontopfändungen. Gesetzlich anfallende Säumniszuschläge werden in dieser Zeit nicht erhoben.

Alle Anträge sollen wegen der vorübergehende Schließung der Servicestellen der Finanzämter telefonisch oder über das ELSTER Portal gestellt werden. Betroffene können sich wegen der für sie im Einzelfall in Betracht kommenden steuerlichen Hilfsmaßnahmen schriftlich, telefonisch oder per E-Mail bitte umgehend an das zuständige Finanzamt wenden. Betroffene können ihr Anliegen auch formlos als E-Mail an die Poststelle des zuständigen Finanzamtes schicken. Auch für Unternehmer bleibt der zuständige Sachbearbeiter in den Finanzämtern erster Ansprechpartner. Die Kontaktdaten sind auf dem Steuerbescheid oder einem anderen Schreiben des Finanzamtes zu finden.

 

Hilfen über die KFW:

Ab Beginn der nächster Woche sollen die Kredit-Hilfsprogramme der KFW weiter konkretisiert werden. Die Antragstellung soll über die Hausbanken erfolgen. Hier sind in der Regel vorläufige Daten für das Geschäftsjahr 2019 und aktuelle Zahlen (BWA) einzureichen. Wir verweisen auf den link https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html.

Sollten Sie Fragen zu den Maßnahmen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und helfen Ihnen gerne weiter. Wir wünschen Ihnen, dass Sie gesund bleiben und wünschen trotz aller Einschränkungen ein schönes erholsames Wochenende.

Mit besten Grüßen/Best regards

Stefan A. Lorenz

Wirtschaftsprüfer

CPA – Certified Public Accountant (USA, ina.)  

Vorstand

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Telefon: +49 (0) 6187 920 80

 

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