GONZE & SCHÜTTLER - DIE BERATER AG
WIRTSCHAFTSBERATUNG STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
LEIPZIG - DÖBELN - NIDDERAU
Die nachfolgenden Links, Infos + Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Bei Erstellung der Texte haben wir uns bemüht, eine auch für Nichtsteuerfachleute verständliche Ausdrucksweise zu wählen. Dies geht teilweise zu Lasten einer am Gesetzeswortlaut orientierten Präzision. Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen werden. Bitte sprechen Sie über Konkretes mit dem Berater Ihres Vertrauens oder gerne auch mit uns.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie kurz über ein weiteres Programm der Bundesregierung vom 6. April 2020 informieren, für welches in den nächsten Tagen die Antragsmöglichkeiten vorliegen sollen. https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html#detail-1-target
Mittelständische Unternehmen sollen mit weitreichenden Kredithilfen unterstützt werden. Auf der Basis des am 3. April 2020 von der EU-Kommission Beihilfenrahmens (Temporary Framework) führt die Bundesregierung daher nun KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein und bessert bei den bisherigen Maßnahmen damit nach.
Das Programm wendet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die sehr schnell Unterstützung benötigen. Die bisher angebotenen Hilfen, welche daneben beantragt werden können, bleiben bestehen. Das wichtigste ist, dass das neue Programm „KfW-Schnellkredit 2020“ zu 100 % von der Haftung freistellt und damit die Voraussetzungen schafft, dass die Hausbanken die Kredite rasch und unkompliziert bereitstellen können.
Der „KfW-Schnellkredit“ für den Mittelstand sieht folgende Kriterien vor:
- Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
- Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu drei Monatsumsätze des Jahres 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
- Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
- Der Zinssatz beträgt aktuell 3 % mit einer Laufzeit von 10 Jahren.
- Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung von 100 % durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
- Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
Wesentliche Voraussetzung ist, es wurde zuletzt ein Gewinn erwirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre.
Für weitere Fragen hierzu stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und wünschen Ihnen, dass Sie gesund bleiben!
Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und verbleibe
Mit besten Grüßen/Best regards
Stefan A. Lorenz
Wirtschaftsprüfer
CPA – Certified Public Accountant (USA, ina.)
Vorstand
Telefon: +49 (0) 6187 920 80