GONZE & SCHÜTTLER - DIE BERATER AG
WIRTSCHAFTSBERATUNG STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
LEIPZIG - DÖBELN - NIDDERAU
Die nachfolgenden Links, Infos + Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Bei Erstellung der Texte haben wir uns bemüht, eine auch für Nichtsteuerfachleute verständliche Ausdrucksweise zu wählen. Dies geht teilweise zu Lasten einer am Gesetzeswortlaut orientierten Präzision. Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen werden. Bitte sprechen Sie über Konkretes mit dem Berater Ihres Vertrauens oder gerne auch mit uns.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die zweite CORONA Welle hat uns erreicht und es wird damit gerechnet, dass dies nicht die letzte gewesen sein könnte.
Wie schon zu Anfang der Krise weisen wir weiter darauf hin, dass es sehr wichtig ist, in diesen Zeiten die Liquidität sicherzustellen und konsequent alle staatlichen Hilfsprogramme zu nutzen. Wir helfen Ihnen dabei gerne und möchten im Folgenden kurz die aktuell neu aufgelegte Hilfe für Unternehmen, die von der temporären Schließung betroffen sind, darstellen:
Die Bundesregierung hat zugesagt, Unternehmen, die aufgrund des Beschlusses der Bundesregierung vom 28.10.2020 schließen müssen, zu unterstützen. Die Außerordentliche Wirtschaftshilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Mrd. Euro haben.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund der staatlichen Anordnung das Geschäft untersagt wird beziehungsweise aufgrund bestehender Anordnung bereits untersagt ist. Unterstützungsmaßnahmen für diejenigen, die indirekt, aber in vergleichbarer Weise durch die Anordnungen betroffenen sind, werden zeitnah geklärt.
Die Wirtschaftshilfe wird als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt. Um das Verfahren so einfach wie möglich zu halten, werden diese Kosten über den Umsatz angenähert. Bezugspunkt ist daher der durchschnittliche wöchentliche Umsatz im November 2019. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes für Unternehmen bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um nicht in eine detaillierte und sehr komplexe Kostenrechnung einsteigen zu müssen, werden die Fixkosten pauschaliert. Dabei gibt das Beihilferecht der Europäischen Union bestimmte Grenzen vor. Daher werden die entsprechenden Prozentsätze für größere Unternehmen nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben der EU ermittelt. Die gewährte außerordentliche Wirtschaftshilfe wird mit bereits erhaltenen staatlichen Leistungen für den Zeitraum (November 2020), wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe, oder mit eventuell späteren Leistungen aus der Überbrückungshilfe verrechnet. Für nach November 2019 gegründete Unternehmen wird der Vergleich mit den Umsätzen von Oktober 2020 herangezogen.
Soloselbständige haben ein Wahlrecht: Sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen. Die Bundesregierung bemüht sich um schnellstmögliche Durchführung. Die Möglichkeit einer Abschlagszahlung wird derzeit geprüft. Die Anträge sollen über die bestehende Plattform zur Überbrückungshilfe www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden können. Gleichzeitig wird interessierten kleinen Unternehmen eine zusätzliche Hilfe über Kreditprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau
zur Verfügung gestellt. Der KfW-Schnellkredit hat sich als wichtige Stütze für den deutschen Mittelstand in der Corona-Krise bewährt. Er soll nun auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten offenstehen. Über die Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Schnellkredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig vom im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.
Ferner wird die Überbrückungshilfe für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (= Überbrückungshilfe III) verlängert und die Konditionen verbessert. Denn es ist zu erwarten, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Dies betrifft z. B. den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft. An den Details arbeiten das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Hochdruck.
Über weitere aktuelle Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.
Und zum Ende dieser Kurzinformation: Bitte denken Sei daran, dass jede Krise auch Chancen bietet und diese gilt es ebenso konsequent aufzuspüren und zu nutzen.
Bei Fragen zu den Programmen oder betriebswirtschaftlichen Fragen sprechen Sie unsere Mitarbeiter jederzeit gerne an.
Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und verbleibe
Mit besten Grüßen/Best regards
Stefan A. Lorenz
Vorstand
Wirtschaftsprüfer
CPA – Certified Public Accountant (USA, ina.)
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Telefon: +49 (0) 6187 920 80
Aktualisiert (02. November 2020)