GONZE & SCHÜTTLER - DIE BERATER AG
WIRTSCHAFTSBERATUNG STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
LEIPZIG - DÖBELN - NIDDERAU
Die nachfolgenden Links, Infos + Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Bei Erstellung der Texte haben wir uns bemüht, eine auch für Nichtsteuerfachleute verständliche Ausdrucksweise zu wählen. Dies geht teilweise zu Lasten einer am Gesetzeswortlaut orientierten Präzision. Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen werden. Bitte sprechen Sie über Konkretes mit dem Berater Ihres Vertrauens oder gerne auch mit uns.
Wichtige steuerliche und sonstige Änderungen ab 01.01.2010:
Privatpersonen: |
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Wachstumsbeschleunigungsgesetz |
Die Steuersätze für Geschwister, Nichten und Neffen (Steuerklasse II) betragen bis zu einem Erwerbswert von 52.000 € 15 % (bisher 30 %) und bis zu einem Erwerbswert von 256.000 € 20 % (bisher 30 %). |
Wachstumsbeschleunigungsgesetz |
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Jahressteuergesetz 2009 |
Mit dem Bürgerentlastungsgesetz wird die Antragsfrist für alle nach 2006 angelegte vermögenswirksame Leistungen auf vier Jahre verlängert. |
Bürgerentlastungsgesetz v. 16. 7.2009 |
Zur Steuerfreistellung des Existenzminimums und der Gleichbehandlung mit Sozialhilfeempfängern ist es erforderlich Krankenversicherungsbeiträge in dieser Mindesthöhe (Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung) steuerlich freizustellen. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber ab 01.01.2010 die steuerliche Abzugsfähigkeit der vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung geregelt. Dies wird bei Arbeitnehmern bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Entsprechend dem Grundgedanken zur Gesetzesänderung sind damit der Abzug von Versicherungsaufwendungen für Sonderleistungen bzw. einer Höherversicherung (Chefarztbehandlung, Einbettzimmer u.a.) ausgeschlossen. Von Bedeutung ist dies insbesondere auch für Rentner, Privatversicherte und privat versicherte Familienmitglieder. Auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums befindet sich ein umfassender Fragen- und Antwortkatalog zu diesem Themenkomplex. www.bundesfinanzministerium.de |
Bürgerentlastungsgesetz v. 16. 7.2009 |
Unternehmer / Selbstständige / Freiberufler: |
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Wachstumsbeschleunigungsgesetz |
Dauerhafte Anhebung der Freigrenze auf 3,0 Mio-Euro. |
Wachstumsbeschleunigungsgesetz |
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Wachstumsbeschleunigungsgesetz |
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Wachstumsbeschleunigungsgesetz |
Wichtige Änderungen bei der Umsatzsteuer: |
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Wachstumsbeschleunigungsgesetz |
Hinweis Sonstige Leistungen: Leistungen, die keine Lieferung sind, Dienstleistungen, Gebrauchs- und Nutzungsüberlassung (z. B. Vermietung, Darlehensgewährung), Einräumung, Wahrnehmung und Übertragung von Patenten, Urheberrechten, etc.. Rechnungen eines Unternehmers an einen Unternehmer über sonstige Leistungen müssen ab dem 01.01.2010 neben der USt-ID-Nr. des Leistenden auch die des Leistungsempfänger enthalten, sofern diese unter das Reverse-Charge-Verfahren fallen, § 14a Absatz 1 UStG. Dies ist notwendig um die ZM erstellen zu können. |
Jahressteuergesetz 2009
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Änderungen bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer:
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Wachstumsbeschleunigungsgesetz |
Änderungen bei der Grunderwerbsteuer
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Wachstumsbeschleunigungsgesetz |
Dieter P. Gonze, Stb
21.12.2009