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Die nachfolgenden Links, Infos + Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Bei Erstellung der Texte haben wir uns bemüht, eine auch für Nichtsteuerfachleute verständliche Ausdrucksweise zu wählen. Dies geht teilweise zu Lasten einer am Gesetzeswortlaut orientierten Präzision. Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen werden. Bitte sprechen Sie über Konkretes mit dem Berater Ihres Vertrauens oder gerne auch mit uns.

Zweites Corona-Hilfe Gesetz verabschiedet

Die Bundesregierung hat am 12.6.2020 das "Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise" (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) verabschiedet. Das Vorhaben muss noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Hier aber einige wichtige Eckpunkte:

1. Die Umsatzsteuersätze sollen zur Stärkung der Binnennachfrage befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 von 19% auf 16% und von 7% bzw. 5% gesenkt werden. Dies bedeutet für Unternehmen einen sehr hohen Verwaltungsaufwand u.a. bei der Anpassung der Rechnung und der termingerechten Umstellung der Kassensysteme. Die Gastronomie wird dabei den Satz von 7% auf Speisen weiter vom 01.01.2021 bis 30.06.2021 anwenden dürfen. Hier ist somit dreimal umzustellen.

2. Für die durch die Corona-Pandemie bedingten Umsatzausfälle soll eine Überbrückungshilfe (50 bis 80% der fixen Betriebskosten beschränkt auf max. 150.000,00 €) für die Monate Juni bis August 2020 aufgelegt werden. Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend, wobei den Gegebenheiten der besonders betroffenen Branchen (Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internatio-nalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Reisebüros, Profi-Sportvereinen der unteren Ligen, Schaustellern, Unternehmen der Veranstaltungslogistik sowie Unternehmen im Bereich von Messeveranstaltungen) Rechnung getragen werden soll. Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze im April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber den Vorjahresmonaten rückläufig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % geringer sein werden. Die geltend gemachten Umsatzrückgänge und fixen Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu prüfen und zu bestätigen. Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.8.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020. Inwieweit es bei diesen Fristen bleibt, muss aus organisatorischen Gründen infrage gestellt werden.

3. Die Möglichkeiten des Verlustrücktrags werden erweitert und sollen schon in der Steuererklärung 2019 genutzt werden können.

4. Für die Jahre 2020 und 2021 soll eine degressive Abschreibung mit dem Faktor 2,5 eingeführt werden. Maximal sollen 25% p.a. der Anschaffungskosten abgeschrieben werden können. Investitionen sind damit aus steuerlicher Sicht sehr interessant.

5. Das Gesetz sieht einen einmaligen Kinderbonus von 300 € pro Kind für jedes kindergeldberechtigte Kind vor, der die besonders von den Einschränkungen betroffenen Familien unterstüt-zen soll.

6. Befristet auf die Jahre 2020 und 2021 soll der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende von derzeit 1.908 € auf 4.000 € angehoben werden.

7. Klein- und Mittelbetriebe (KMU), die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, können für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 €.

8. Bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen (0,25% des Listenpreises), die keine Kohlendioxidemission (reine Elektrofahrzeuge, inkl. Brennstoffzellenfahrzeuge) je gefahrenen Kilometer haben, wird der Höchstbetrag des Bruttolistenpreises von 40.000 € auf 60.000 € erhöht. Die Umweltprämie wird auf 6.000 € verdoppelt.

9. Der Ermäßigungsfaktor zur Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer wird bei Unternehmern von 3,8 auf 4,0 angehoben.

10. Bei der Gewerbesteuer wird der Freibetrag für Hinzurechnungen auf 200.000 € erhöht.

Stand: Juni 2020

 

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