GONZE & SCHÜTTLER - DIE BERATER AG
WIRTSCHAFTSBERATUNG STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
LEIPZIG - DÖBELN - NIDDERAU
Die nachfolgenden Links, Infos + Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Bei Erstellung der Texte haben wir uns bemüht, eine auch für Nichtsteuerfachleute verständliche Ausdrucksweise zu wählen. Dies geht teilweise zu Lasten einer am Gesetzeswortlaut orientierten Präzision. Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen werden. Bitte sprechen Sie über Konkretes mit dem Berater Ihres Vertrauens oder gerne auch mit uns.
Reisekostenpauschbeträge Inland 2022
1. Doppelte Haushaltführung
1.1. Kilometersätze
Erste Hin- und letzte Rückfahrt: km-Sätze à „dienstlich“
Wochenheimfahrt: Entfernungspauschale 0,30 € pro Entfernungskilometer und unbegrenzt;
Statt Heimreise: 15 Minuten Telefonat/Woche
1.2. Verpflegung
Für maximal 3 Monate: 28 € pro Kalendertag;
Für mindestens 8 Stunden: 14 €
An- und Abreisetag 14 €
1.3. Zweitwohnung
2. Kilometersätze
2.1. Motorrad u.a. - dienstlich -
Je gefahrenen Kilometer Motorrad/-roller: 0,20 € Je gefahrenen Kilometer Moped/Mofa: 0,20 €
Je gefahrenen Kilometer Fahrrad: 0,00 €
2.2. Pkw - dienstlich -
Je gefahrenen Kilometer 0,30 €
2.3. Wohnung und Arbeitsstätte
Entfernungspauschale (verkehrsmittelunabhängig): 0,30 € je Entfernungskilometer
Für den eigenen Pkw unbegrenzt, sonst max. 4.500 € oder Fahrkarte.
3. Sachbezüge
- Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten (max. 40 € je Essen): Sachbezugswert für Frühstück 1,87 €, Mittag-/Abendessen je 3,57 € (Gilt auch im Ausland)
4. Übernachtung - dienstlich -
Gemäß Einzelnachweis ggf. abzüglich 5,60 € für Frühstück oder pauschale Erstattung durch Arbeitgeber mit 20 €
- Mehrtägige Reisen: Wahlmöglichkeit pro Tag - auch Ausland!
5. Verpflegungsmehraufwand
5.1. Ohne Übernachtung
-
Abwesenheitszeiten werden dem Tag der überwiegenden Abwesenheit zugerechnet, wenn die Tätigkeit nach 16.00 Uhr begonnen und vor 8 Uhr am nächsten Kalendertag beendet wird.
5.2. pro Kalendertag
- Abwesenheit mindestens 8 Stunden: 14 €
- An- und Abreisetag: 14 €
- Abwesenheit eines vollen Kalendertages = 24 Stunden: 28 €
Einzelnachweis: Vorsteuerabzug für Übernachtung und Verpflegung unter bestimmten Voraussetzungen möglich.