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Die nachfolgenden Links, Infos + Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Bei Erstellung der Texte haben wir uns bemüht, eine auch für Nichtsteuerfachleute verständliche Ausdrucksweise zu wählen. Dies geht teilweise zu Lasten einer am Gesetzeswortlaut orientierten Präzision. Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen werden. Bitte sprechen Sie über Konkretes mit dem Berater Ihres Vertrauens oder gerne auch mit uns.

Verminderte Krankenkassenbeiträge in der Freistellungsphase

Arbeitnehmer die sich aufgrund einer Regelung nach dem Altersteilzeitgesetz in der Freistellungsphase befanden, haben zu hohe Krankenkassenbeiträge gezahlt. Dies wurde gerichtlich festgestellt. Die Beitragssätze der Krankenkassen berücksichtigen nicht, dass der Arbeitnehmer in der Freistellungsphase keinen Anspruch auf Krankengeld hat, da er ja seine Bezüge in dieser Zeit weiter erhält. Dem gemäß ist der Krankenkassenbeitrag für diesen Personenkreis zu reduzieren. Auf Antrag der betroffenen Arbeitnehmer (über den Arbeitgeber) erfolgt eine Rückerstattung der in den Jahren 2000 – 2004 zu viel gezahlten Beträge. Ab 2005 wird in diesen Fällen ein ermäßigter Krankenkassensatz berechnet. Die Summe der je Jahr zuviel gezahlten Beiträge pro Arbeitnehmer liegt schätzungsweise bei ca. 200 EURO Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil (Urteil des Bundessozialgerichtes).

 

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