GONZE & SCHÜTTLER - DIE BERATER AG
WIRTSCHAFTSBERATUNG STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
LEIPZIG - DÖBELN - NIDDERAU
Die nachfolgenden Links, Infos + Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Bei Erstellung der Texte haben wir uns bemüht, eine auch für Nichtsteuerfachleute verständliche Ausdrucksweise zu wählen. Dies geht teilweise zu Lasten einer am Gesetzeswortlaut orientierten Präzision. Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen werden. Bitte sprechen Sie über Konkretes mit dem Berater Ihres Vertrauens oder gerne auch mit uns.
Ist ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für Arbeitnehmer sinnvoll?
Mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel, stellt sich für Arbeitnehmer immer wieder die Frage, ob ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das nächste Jahr gestellt werden soll oder nicht. Arbeitnehmer, die im Kalenderjahr steuermindernde Aufwendungen zu tragen haben, die über die bei der Lohnabrechnung bereits berücksichtigten Pauschbeträge hinausgehen, zahlen regelmäßig im Rahmen der monatlichen Vorauszahlung/Lohn und Gehaltsabrechnung, zu viel Lohnsteuer.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer macht in jedem Jahr Werbungskosten aufgrund eines langen Fahrtweges zur Arbeit und eines beruflich genutzten Arbeitszimmers in Höhe von 5.000 € steuermindernd geltend. Der Arbeitnehmerpauschbetrag beträgt ab 2023 1.230 € (2022:1.200 €, bis 2021: 1.000 €). Der darüber hinausgehende Werbungskostenbetrag von 3.800 € führt bei einem Grenzsteuersatz (Lohnsteuer, Solizuschlag, Kirchensteuer) von 35 % zu einer Steuerminderung durch Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung von 1.330 €. Durch rechtzeitige Stellung eines Antrages auf Lohnsteuerermäßigung kann dieser Betrag bereits zeitanteilig (monatlich) bei der Lohn und Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden. Im Beispielfall liegt dann der Nettobetrag aus der Lohn und Gehaltsabrechnung monatlich um 110 € höher.
Mit dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können nicht nur Freibeträge wegen hoher Werbungskosten, sondern Verluste aus anderen Einkunftsarten (Beispiel: Vermietung und Verpachtung), Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienst und Handwerkerleistungen rund um den Privathaushalt, Kinderbetreuungskosten für die zum Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, Schulgeldzahlungen an eine Privatschule, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, soweit mehr als ein Kind zu berücksichtigen ist, die Aufwendungen für ein wegen der Berufsausbildung auswärtig untergebrachtes Kind (Freibetrag), die Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten, soweit dieser im Rahmen der Anlage U zugestimmt hat, Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleiches im Jahr der Zahlung, Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und berufliche Fort- und Weiterbildungskosten, außergewöhnliche Belastungen wie der Behinder-tenfreibetrag, Pflegepauschbetrag und Unterhaltsverpflichtungen gegenüber unterhaltsberechtigten Personen für die kein Anspruch auf Kindergeld besteht (Beispiel: Eltern im Pflegeheim) berücksichtigt werden.
Der Vorteil des Antrages auf Lohnsteuerermäßigung hängt natürlich von der Höhe der dort zu be-rücksichtigenden steuermindernden Summen ab. Ein Steuerfreibetrag kann nur beantragt werden wenn die Aufwendungen insgesamt im Kalenderjahr mindestens mit 601 € über den Pauschbeträgen liegen. Eine Ausnahme bildet hier jedoch der Pauschbetrag für Behinderte und Hinterbliebene.
Die im Rahmen des Antrags auf Lohnsteuerermäßigung ermittelten Freibeträge und alle weiteren Änderungen der Besteuerungsmerkmale werden als elektronische Lohnsteuerabzugs Merkmale (ELSTAM) gespeichert und dem Arbeitgeber im Rahmen eines elektronischen Abrufverfahrens zur Verfügung gestellt. Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das Jahr 2024 kann in der Zeit vom 1. Oktober 2023 bis spätestens zum 30. November 2023 gestellt werden.
Die Stellung des Antrages bietet zwei entscheidende Vorteile deren tatsächlichen Nutzen es im Einzelfall abzuwägen gilt. Zunächst muss nicht ein ganzes Jahr auf eine Steuererstattung gewartet werden, sondern die individuellen Mehraufwendungen werden bereits monatlich berücksichtigt und führen zu einem höheren Nettogehalt des Arbeitnehmers. Der 2. Vorteil wird entscheidend sobald Lohnersatzleistungen, deren Höchstbeträge noch nicht ausgeschöpft sind und die sich am monatlichen Nettoeinkommen orientieren, ins Spiel kommen. Beispiel: Eine Lohnersatzleistung beträgt 60 % vom monatlichen Nettoeinkommen. Bei einem Nettoeinkommen von 1.000 € wären dies 600 €. Kann das Nettoeinkommen durch frühzeitige Stellung eines Antrages auf Lohnsteuerermäßigung auf 1.200 € erhöht werden, so betragen die Lohnersatzleistungen dann 720 €. Bezogen auf 12 Monate ein echter Vorteil von 1.440 €.
Um welche Lohnersatzleistungen kann es sich denn hier im konkreten Einzelfall handeln? Hier kommen in der Praxis eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungsträger infrage. Beginnen wir mit der Bundesanstalt für Arbeit, die das Arbeitslosengeld im Leistungsfall bezahlt und sich hierbei am bisherigen monatlichen Nettolohn des Arbeitnehmers orientiert. Das gleiche gilt für gewährte Unterstützungsgelder/Überbrückungsgelder und das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung und auch das Krankentagegeld privat versicherter Arbeitnehmer. Auch die Höhe des Elterngeldes ist von der durchschnittlichen Höhe des monatlichen Nettoeinkommens des Elternteils/Arbeitnehmers abhängig. Der monatliche Nettolohn bildet in vielen Vereinbarungen/Verhandlungen bei der Gewährung von Beihilfen, der Vereinbarung von Arbeitnehmerab-findungen und Überbrückungsgeldern bis zum Renteneintritt eine entscheidende Rolle. Auch Schadensersatzleistungen, die an einen Arbeitnehmer geleistet werden müssen, der ganz oder teilweise in seiner Arbeit eingeschränkt ist und einen Schadensersatzanspruch gegenüber einem Dritten hat, orientieren sich in den meisten Fällen am monatlichen Nettoeinkommen. Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung kann damit ein höherer Anspruch auf Lohnersatzleistungen realisiert werden. Zu viel gezahlte Steuer wird in jedem Fall im Rahmen der Einkommensteuererklärung/Einkommensteuerveranlagung zurückerstattet.
Schauen wir auf die Nachteile! Ein höheres monatliches Nettoeinkommen, kann auch dazu führen, dass ein geringerer Anspruch auf Leistungen die sich am Nettoeinkommen orientieren besteht (am monatlichen Nettoeinkommen orientierte Sozialleistungen). Darüber hinaus führen zu hoch eingetragene Freibeträge zu Steuernachforderungen im Rahmen der Pflichtabgabe einer Einkommensteuererklärung. Beispiel: Im Rahmen des Antrages auf Lohnsteuerermäßigung wurden Werbungskosten für 220 Arbeitstage für Fahrten zur Arbeitsstätte je Arbeitstag von 70 km geltend gemacht. Tatsächlich war der Arbeitnehmer im laufenden Jahr mehr als 3 Monate krank und damit nicht auf der Arbeit. In diesem Fall führt der zu hoch eingetragene Werbungskostenfreibetrag zu einer Steuernachforderung des Finanzamtes.
Als Fazit ist festzuhalten: der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung führt zu einem höheren monatlichen Nettoeinkommen und der Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das jeweilige Jahr! Das höhere Nettoeinkommen kann zu höheren Lohnersatzleistungen, aber auch zum Wegfall von Ansprüchen auf Sozialleistungen führen. Freibeträge die zu hoch beantragt wurden, führen zu einer Steuernachforderung durch das Finanzamt. Wird kein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt, kann die zu viel gezahlte Steuer durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zurückgefordert werden.
Wie kann nun ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung durch den Arbeitnehmer gestellt werden? Hierzu hält die Finanzverwaltung Formulare und Anleitungen bereit die im Internet (www.formulare-bfinv.de) problemlos heruntergeladen und sogar online ausgefüllt werden können. Der Antrag auf Ermäßigung kann auch gleich für zwei Jahre gestellt werden, soweit die Verhältnisse in diesen Jahren nicht abweichen. Die Übertragung des einmal im Rahmen eines Antrages auf Lohnsteuerermäßigung ermittelten Freibetrages auf das Folgejahr ist - bei unveränderten Verhältnissen - auch in Kurzform mit dem vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung möglich.
Ob überhaupt ein Antrag gestellt werden sollte, bedarf einer professionellen Beratung im Einzelfall. Komfortabel funktioniert dies durch die Beauftragung eines Lohnsteuerhilfevereins oder eines Steuerberaters. Weitere Ausführungen und Tipps zum Thema finden Sie unter www.steuer-gonze.de durch Eingabe der Stichworte „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ oben rechts in der Suchmaske. Konkretes besprechen Sie mit dem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein Ihres Vertrauens.
Stand März 2022
Aktualisiert (22. März 2023)