GONZE & SCHÜTTLER - DIE BERATER AG
WIRTSCHAFTSBERATUNG STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
LEIPZIG - DÖBELN - NIDDERAU
Die nachfolgenden Links, Infos + Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Bei Erstellung der Texte haben wir uns bemüht, eine auch für Nichtsteuerfachleute verständliche Ausdrucksweise zu wählen. Dies geht teilweise zu Lasten einer am Gesetzeswortlaut orientierten Präzision. Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen werden. Bitte sprechen Sie über Konkretes mit dem Berater Ihres Vertrauens oder gerne auch mit uns.
Wichtige Informationen zur Berufsausbildungsförderung nach dem BAFÖG:
Der BAföG-Höchstsatz hat sich ab dem Wintersemester 2020/2021 auf 861 € monatlich (bisher 853 €) erhöht und gilt für einen auswärtig untergebrachten Studenten.
In einem dauerhaften Nebenjob dürfen BAföG-Empfänger monatlich 450 € hinzuverdienen.
Weitere Infos zum BAföG im Internet unter:
– BAföG-Rechner – BAföG beantragen leicht gemacht
Tipp: Die Zinsaufwendungen für Darlehensrückzahlungen für erhaltenes Meister BAFÖG können Werbungskosten oder ggf. auch Betriebsausgaben darstellen und damit steuermindernd berücksichtigt werden. Das BAFÖG selbst ist gem. § 3 NR. 11 EStG steuerfrei.
Aktualisiert (12. Mai 2021)