GONZE & SCHÜTTLER - DIE BERATER AG
WIRTSCHAFTSBERATUNG STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
LEIPZIG - DÖBELN - NIDDERAU
Die nachfolgenden Links, Infos + Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Bei Erstellung der Texte haben wir uns bemüht, eine auch für Nichtsteuerfachleute verständliche Ausdrucksweise zu wählen. Dies geht teilweise zu Lasten einer am Gesetzeswortlaut orientierten Präzision. Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen werden. Bitte sprechen Sie über Konkretes mit dem Berater Ihres Vertrauens oder gerne auch mit uns.
Phasen der Gründungsberatung
Die Beratung von Existenzgründern findet mit einem unserer betriebswirtschaftlichen Berater statt. Am Standort Nidderau ist dies Herr Dipl. Volkswirt Stefan A. Lorenz oder Herr Gonze persönlich. Am Standort Döbeln erfolgt die Beratung durch Frau Ramona Winter. Der jeweilige Berater begleitet das Unternehmen auch in der Anlaufphase.
- Erstgespräch
Der Gründer schildert dem Berater sein Vorhaben.
Das Auftragsverhältnis, die zu erwartenden Beratungskosten sowie erste allgemeine Fragen zwischen Berater und Gründer werden besprochen.
Der Gründer erfährt von unserem Berater welche Informationen und Daten für die weitere Schritte zu beschaffen sind. Der Berater hält dies in einem Protokoll fest und vereinbart mit dem Gründer einen Zeitplan zur weiteren Vorgehensweise.
Beispiele: Welche Info müssen beschafft werden?
- Datenerhebung zur Erstellung einer Umsatz-, Kosten- und Ertragsplanung.
- Betriebswirtschaftliche Informationen zur Branche, zum Markt oder zum erwerbenden Unternehmen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei Jahre etc.)
- Infos zur Wettbewerbs-/Konkurrenzsituation am geplanten Standort.
- 2. Besprechungstermin
Im zweiten Besprechungstermin prüft der Berater mit dem Gründer gemeinsam das bisher zusammengestellte Datenmaterial auf Vollständigkeit und bespricht/klärt die zwischenzeitlich neu gewonnen Erkenntnisse oder Fragen zum Vorhaben. Soweit alle Daten vorhanden sind, kann der Berater nunmehr mit der Auswertung des Datenmaterials, der Aufstellung eines Finanzplans und der Erstellung des Gründungsberichts beginnen.
- 3. Besprechungstermin
Im dritten Termin präsentiert der Berater die ersten Auswertungen und bespricht die erkannten Probleme/Schwachstellen und Widersprüchlichkeiten.
Entscheidungen müssen getroffen werden. Noch fehlende Unterlagen/Berechnungen werden nachgefordert. Die bisherige Konzeption/Planung auf die evtl. geänderten Größen angepasst.
- 4. Besprechungstermin
Im vierten Termin präsentiert der Berater das Gesamtkonzept und Beratungsergebnnis in Form des testierten Beratungsberichtes. Letzte Änderungen sowie die weitere Vorgehensweise wird besprochen. Im ungünstigsten Fall erfolgt ein Abrate-Rat. Das heißt, es wird von dem Vorhaben in der geplanten Konstellation abgeraten. Im günstigsten Fall wird ein zweiter Zeitplan für die Realisierung des Konzepts erstellt und es werden bereits erste Termine mit Banken, Lieferanten etc. vereinbart.
- Weitere Leistungen:
Der Umfang einer Gründungsberatung ist letztlich von der Größenordnung des Vorhabens abhängig. Dementsprechend fällt auch die Detailplanung aus. Nach dem der Entschluss zur Verwirklichung des Vorhabens gefasst wurde, kann es weiteren unterschiedlichen Beratungsbedarf geben:
Führen/Begleiten der Bankgespräche zur Beschaffung der liquiden Mittel
Führen/Begleiten der Gespräche mit Lieferanten u.a. Geschäftspartnern zur Erreichung der angestrebten Ziele
Steuerliche und wirtschaftliche Prüfung der abzuschließenden Verträge in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt
Aktualisiert (25. April 2018)