Gebühren / Honorare:
Die Leistungen unseres Unternehmens werden aufgrund individueller schriftlicher Honorar- und Gebührenvereinbarungen erbracht. Hier herrschen die unternehmerischen Grundsätze „Keine Leistung ohne Gegenleistung“ und „Nur soviel Beraterleistung wie notwendig und bezahlbar“.
Mandanten, die aufgrund ihrer spezifischen personellen Besonderheiten in der Lage sind einen Teil der Leistungen selbst zu erbringen, können und sollten dies tun. Die Arbeiten können im Rahmen eines Beratungsvertrages durch unser Haus fachlich betreut werden.
Mandanten, die mit ihren unternehmerischen Aktivitäten voll ausgelastet sind und keine kaufmännischen Fachkräfte über Gebühr hinaus vorhalten wollen, können die notwendigen Leistungen durch uns als Dienstleister erbringen lassen.
Steuerberater haften für Fehlleistungen und sind verpflichtet eine entsprechende Vermögenshaftpflichtversicherung hierfür abzuschließen.
Bemessungsgrundlage der Gebühren/Honorare:
Die Gebühren für typische Leistungen der steuerberatenden Berufe sind in der Steuerberatervergütungsverordnung geregelt. Die Leistungen werden nach den allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater in ihrer jeweils gültigen Fassung erbracht.
Die Steuerberatervergütungsverordnung sieht einen Gebührenrahmen vor, der beispielsweise bei Unternehmen den Umsatz, den Ertrag aber auch das allgemeine Haftungsrisiko des Beraters berücksichtigt. Die Abrechnung unserer Kanzlei erfolgt maximal zum mittleren Gebührenwert. Sind darüber hinaus aufgrund besonderer Umstände zusätzliche Mehrleistungen notwendig, werden hierfür individuelle Vereinbarungen getroffen.
Abweichend davon können pauschale Vereinbarungen getroffen werden. Für Leistungen, die in der Steuerberatervergütungsverordnung nicht geregelt sind, werden pauschale Vereinbarungen oder die Abrechnung nach den jeweils gültigen Kanzleistundensätzen vereinbart.
Abrechnungen der Leistungen im Bereich Buchhaltung, Jahresabschlusserstellung und Steuererklärungen:
Die Abrechnung erfolgt nach den Vorgaben der Steuerberatervergütungsverordnung. Hier maximal zur mittleren Gebühr, soweit keine zusätzlichen Leistungen (Bsp. Kostenträger-/Kostenstellenrechnung) vereinbart wurden. Abweichend hiervon ist für den Buchhaltungsbereich die Vereinbarung einer monatlichen Pauschale und für den Jahresabschluss eines Festhonorars möglich. Diese Vereinbarungen werden angepasst, soweit sich der tatsächliche Aufwand vermindert oder erhöht. Steuererklärungen werden nach den Vorgaben der Steuerberatervergütungsverordnung (Wertgebühr) erstellt.
Abrechnung der Leistungen im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung:
Für die Erstellung der anfallenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen werden feste Beträge nach unserer jeweils aktuellen Gebührenliste vereinbart. Diese können Sie gerne bei uns erfragen.
Abrechnung der Leistungen im Bereich der Wirtschaftsberatung und für Vereine:
Die Abrechnung erfolgt nach einer vorherigen Aufwandsschätzung und eines konkreten Festpreisangebotes durch unser Haus. Für schlecht im Voraus planbare Leistungen wird die Abrechnung nach Stunden- und Auslagennachweis vereinbart.
Abrechnung der Sonstigen Leistungen:
Sonstige Leistungen (Betreuung von Betriebsprüfungen, Teilnahme bei Bank-/Lieferantengesprächen etc.) können nach den jeweils geltenden Zeitgebühren abgerechnet werden.
Aktuelle Mitarbeiterstundensätze (Januar 2020)
- Buchhalter / Steuerfachangestellter 66 € je Std.
- Bilanzbuchhalter / Betriebswirt 90 € je Std.
- Steuerberater / Dipl. Kaufmann o.ä. mit Hochschulabschluss 150 € je Std.
- Chefberatung 200 € je Std.
Reisezeiten werden zum halben Stundensatz abgerechnet.
Es wird jede angefangene halbe Stunde berechnet.
Fahrtkosten und Auslagen nach Aufwand oder Pauschbeträgen.
Höhe der Gebühren/Honorare
Unser Unternehmen arbeitet mit sieben Berufsträgern (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer) und mehr als fünfzig Mitarbeitern mit Hochschul-, Fachhochschul- oder einem Ausbildungsabschluss im steuerberatenden Beruf. Arbeitkräfte ohne fachbezogene Berufsausbildung werden nicht beschäftigt. Darüber hinaus besteht im Hause Gonze & Schüttler ein erhöhter Qualitäts- und Leistungsanspruch. Natürlich müssen die Personal- und sonstigen Kosten durch die Honorare abgedeckt werden. An allgemeinen Preisausschreibungen („der billigste bekommt den Auftrag“) nehmen wir aus diesem Grunde nicht teil. Kein Berater kann Leistungen erbringen, die über das vereinbarte Honorar hinausgehen. Die erbrachten Leistungen müssen auch angemessen honororiert werden. Abstriche an dem Qualitätsstandard unseres Hauses werden nicht angeboten. Alle Standardleistungen werden an Hand vorgegebener und schriftlich fixierter Arbeitsablaufbeschreibungen und Qualitätsschecks erbracht. Ein durch unser Haus erstellter Jahresabschluss entspricht unserer Kanzleinorm. Das heißt, er ist umfassend dokumentiert und selbsterklärend (Berichtsteil). Jeder fachkundige Dritte (Bank, Finanzverwaltung, Geschäftspartner) kann ohne Rückfragen den Gegenstand und die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung erkennen. Was nützt unseren Mandanten ein nicht dokumentierter und auf Zahlen reduzierter Jahresabschluss, der bei den Banken zu einem schlechten Rating und bei der Finanzverwaltung zu Klärungsbedarf ggf. zu einer Betriebsprüfung führt? Insoweit bieten wir eine fachgerechte Leistung mit einen hohem Qualitätsanspruch zu einem fairen Preis. Im Zweifel empfehlen wir, vor Abschluss einer Honorarvereinbarung, ein unverbindliches Erstgespräch. An Hand der von Ihnen uns erteilten Informationen (Umsatz, Ertrag, Belegvolumen, Anforderungen an die Auswertungen etc.), geben wir gerne eine Gebührenschätzung/ein Angebot ab. Referenzen nennen wir Ihnen gerne.