Wichtige Informationen zur Berufsausbildungsförderung nach dem BAFÖG
Der BAföG-Höchstsatz ändert sich ab dem Wintersemester 2024/2025 auf 992 € monatlich (bisher 934 €) und gilt für einen auswärtig untergebrachten Studenten.
In einem dauerhaften Nebenjob dürfen BAföG-Empfänger monatlich 538 € hinzuverdienen.
Weitere Infos zum BAföG im Internet unter:
– BAföG-Rechner – BAföG beantragen leicht gemacht
Tipp: Die Zinsaufwendungen für Darlehensrückzahlungen für erhaltenes Meister BAFÖG können Werbungskosten oder ggf. auch Betriebsausgaben darstellen und damit steuermindernd berücksichtigt werden. Das BAFÖG selbst ist gem. § 3 NR. 11 EStG steuerfrei.
Stand Juli 2024